Larasch kontrovers – Eure Meinung ist gefragt: In unserer Serie möchten wir Euch aktuelle Diskussionsthemen, Streitfragen und Gewissenskonflikte aus der Sportszene vorstellen. Im Anschluss interessieren wir uns für Euren Standpunkt. Lasst uns wissen, wie Ihr darüber denkt!
Am vergangenen Sonntag wurde Hamburg zum zweiten Mal Schauplatz des Ironman-Triathlons. Das größte Aufsehen erregte sicherlich das Auslassen der Schwimmdistanz aufgrund der hitzebedingt erhöhten Blaualgen-Konzentration in der Alster. Trotz der kurzfristigen Änderung hin zu einem Duathlon mit zusätzlicher 5km-Laufstrecke vor dem Wechsel auf die Radstrecke gab es viele glückliche Finisher, mit Bart Aernouts und Sarah Crowley zwei strahlende Sieger sowie eine wahrhaft hitzige Stimmung unter den frenetisch jubelnden Zuschauern.
Für eine Athletin sollte der 29. August allerdings nicht zum Glückstag werden. Zu Beginn des Rennens noch in der Führungsgruppe platziert, musste Sonja Tajsich ihre großen Ambitionen für den letzten Profi-Wettkampf ihrer Sportlerkarriere sehr schnell begraben: Sie wurde bereits nach 45 Kilometern auf der Radstrecke bei einer Verpflegungsstation disqualifiziert.
Auf ihrer Homepage schildert die Sportlerin noch am selben Tag, wie es dazu kam: „Ich wollte mein Lenkersystem mit Wasser auffüllen und hatte alle Flaschenhalter am Rad besetzt. Zu Beginn der Station habe ich drei Flaschen nicht zu fassen bekommen. Also bin ich an allen Tischen vorbeigefahren, um am Schluss der Station noch ein Wasser zu ergattern, was mir auch gelungen ist. Kurz darauf kam der Behälter zur Entsorgung. Aber wirklich so kurz danach, dass ein Auffüllen des Lenkersystems absolut unmöglich war.“ Mit deutlich reduziertem Tempo und der Gewissheit, dass nach dem ersten auch noch weitere Entsorgungsbehälter folgen würde, befüllte Tajsich das Lenkersystem und warf die leere Flasche seitlich weg.
Der Regelverstoß, Verpackungen, Flaschen oder andere Verpflegungsreste außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu entsorgen, wird im Triathlon als „Littering“ bezeichnet und soll der Sauberkeit und dem Umweltschutz dienen. Ein Schiedsrichter sah diesen Tatbestand im Falle von Sonja Tajsichs als gegeben und disqualifizierte sie mit sofortiger Wirkung. Auffallend bei diesem Vorgang war wohl auch ein harsches Verhalten und ein schroffer Umgangston gegenüber der Athletin.
Auf Anfrage, wie man zu der Entscheidung des Kampfrichters stehe und ob es aus Sicht des Veranstalters noch eine andere Lösungsmöglichkeit innerhalb des Rennens gegeben hätte, erhalten wir keine Antwort. Auch die Frage, ob in Zukunft längere Entsorgungsbereiche eingerichtet werden, um ein derartiges Problem in Zukunft zu vermeiden, lässt das Organisationsbüro des Ironman Hamburg bis heute (Stand 2. August 2018) offen.
In Paragraf 2.01 der allgemeinen Verhaltensregeln jedes Ironman-Wettbewerbs lautet es unter Punkt (j), dass ein Teilnehmer „sich auf der Rennstrecke keiner Abfälle und Geräte entledigen (außer an den Verpflegungsstationen oder anderen Stellen, an denen das Wegwerfen von Abfall erlaubt ist)“ darf. Darüber hinaus allerdings auch: „Absichtliches oder unachtsames Vermüllen (Littering) führt zu einer Zeitstrafe oder zur Disqualifikation;“. Hätte eine Zeitstrafe also in diesem Falle möglicherweise als Strafmaßnahme ausgereicht?
Sonja Tajsich zeigt sich darüber betrübt: „Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Ich habe nicht sportlich unfair gehandelt, niemanden behindert oder mir einen Vorteil verschafft. Muss man dann Athleten gleich komplett aus dem Rennen nehmen? Monatelange Vorbereitung zerstören? Das Abschiedsrennen zunichte machen? Wegen einer etwas zu spät weggeworfenen Wasserflasche?“ Dass sie so kurz nach einer Verpflegungsstation beabsichtigt hatte, Müll unachtsam in der Natur zu entsorgen, ist auszuschließen.
Ihr Abschiedsrennen wird Sonja Tajsich nun im schwedischen Kalmar nachholen. Ob diese zusätzlichen physischen, aber auch psychischen Strapazen nötig gewesen wären, ist fraglich.
Und genau an dieser Stelle möchten wir das Wort an Euch weitergeben: Wie schätzt ihr die Situation ein? Hat sich allein die Athletin falsch verhalten? Wie hätte sie aus Eurer Sicht agieren sollen? Oder war die Entscheidung des Schiedsrichters, der den Ablauf der Szenerie von Anfang der Getränkestation bis zum Ende der Entsorgungsbehälter nachverfolgen konnte, gerechtfertigt? Kann man in solchen Fällen den Sportlern gegenüber tolerant sein, oder handelt es sich hier klar um „Littering“?
Wir sind gespannt auf Eure Meinungen, Vorschläge und Ansichten zu diesem Thema!
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